Januar 2019

Die wichtigsten Änderungen 2019 Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt seit dem 1. Januar 2019 ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 auf 2,5 Prozent gesunken. Da die Beiträge von Arbeitgebern und Beschäftigten jeweils zur Hälfte getragen werden, werden Arbeitgeber um 0,25 Prozent entlastet. Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse sinkt für Selbstständige…

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