(§§ 652ff. BGB) Der Makler vermittelt den Abschluss von Verträgen (z. B. über Grundstücke, Versicherungen, Finanzierung) und erhält bei Zustandekommen des Vertrages den Maklerlohn. Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden. Man unterscheidet zwei Arten des Maklervertrags: den normalen Maklervertrag, auch Allgemeinauftrag genannt, und den sogenannten Makler-Alleinauftrag. Der…
Service
Welche Versicherungen brauche ich wirklich? Im Laufe eines Lebens schließt man so manch eine Versicherung ab, die man vielleicht später gar nicht mehr benötigt, oder es wird vergessen, dass mit einer Änderung der Lebensumstände auch der Versicherungsschutz überprüft werden sollte. Versicherungen bieten im Schadensfall finanzielle Unterstützung – sie minimieren Risiken,…