Aus Pflegestufen werden Pflegegrade
Mit dem Pflegestärkungsgesetzen kommt es zu Änderungen.
Die alten drei Pflegestufen werden ersetzt durch künftig fünf Pflegegrade.
Der Grad wird durch ein neues Gutachterverfahren ermittelt, neu daran ist das die Hilfsbedürftigkeit nicht mehr in Minuten gemessen wird sondern am Grad der Selbständigkeit eines Menschen.
Genaue Informationen dazu unter
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/die-pflegestaerkungsgesetze/
Änderung der Beitragsbemessungsgrenze bei der Betrieblichen Altersversorgung
Anhebung von 2976 Euro auf 3048 Euro, diese können durch die Entgeltumwandlung in einen Vorsorgevertrag fließen. Die Beiträge sind von den Sozialabgaben und Steuern befreit, und werden erst im Rentenalter fällig.
Alle Arbeitnehmer egal ob Arbeiter oder Angestellte haben einen Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung.
Kapitallebensversicherungen: Garantiezins sinkt
Ab dem 1. Januar 2017 sinkt der Rechnungszins von derzeit 1,25 auf 0,9 Prozent. Der neue Garantiezins gilt auch für neu abgeschlossene Riester- und Rürup-Policen, in der betrieblichen Altersvorsorge bei Direktversicherungen und bei einigen Pensionskassenverträgen. Für Bestandskunden ändert sich nichts.
Absetzbarer Betrag steigt für Vorsorgeaufwendungen
2017 können Steuerzahler mehr Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Der absetzbare Betrag steigt von 82 auf 84 Prozent. Zu den absetzbaren Kosten gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken.