Verkehrsunfall – und nun?

Ein Unfall, auch wenn er relativ harmlos ausgeht, bedeutet für die meisten Beteiligten großen Stress. Jetzt heißt es: kühlen Kopf bewahren und richtig handeln.
Versuchen Sie stets ruhig zu bleiben, handeln Sie besonnen. Immer erst für Ihre eigene Sicherheit, dann setzen Sie den Notruf ab und kümmern sich um Verletzte.
Rufen Sie bei größeren Unfällen die Polizei. Bei kleineren Schäden genügt es, wenn Sie mit dem Unfallgegner die Versicherungsunterlagen austauschen. Dokumentieren Sie den Unfall möglichst ausführlich durch Fotos und Skizzen. Der „Europäische Unfallbericht“ hilft dabei. Er wird von beiden Beteiligten ausgefüllt und unterschrieben.
Der Versicherungsschutz Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung gilt nur in Europa. Bevor Sie in ferne Länder fahren, melden Sie sich bei Ihrem Makler, damit wir klären können, ob in diesen Ländern ein Versicherungsschutz besteht.

Ruhig bleiben und einmal kurz durchatmen

Nach einem Unfall ist der Schreck natürlich groß. Versuchen Sie Ruhe zu bewahren und kontrollieren Sie zunächst Ihre eigene Gesundheit und Ihrer Beifahrer: Sind Sie bewegungsfähig? Können Sie aus aussteigen? Haben Sie Schmerzen? Achten Sie, wenn Sie die Türe öffnen, auf den nachfolgenden Verkehr. Wichtig: Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort, denn das wäre strafbar. Übrigens auch dann, wenn Sie gar nicht wissen, ob Sie wirklich beteiligt sind.

Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen
Schalten Sie die Warnblinkanlage an, ziehen Sie sich Ihre Warnweste! über und stellen Sie dann das Warndreieck oder die Warnleuchte auf. Dabei gilt für den Stadtverkehr ein Abstand von 50 Metern zum Fahrzeug, für die Landstraße von 100 Metern und für die Autobahn von 200 Metern. Verlassen Sie dann die Fahrbahn, vor allem auf Autobahnen, und klettern Sie hinter die Leitplanke. Organisieren Sie sich am besten Hilfe von anderen.
Seit 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471:2003+A1:2007 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Rettungsdienst und/oder Polizei alarmieren
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Anzahl der Verletzten und setzen Sie danach den Notruf ab unter der Notruf Nummer 112 .Dabei spielt es keine Rolle, ob der Notruf vom Festnetz oder vom Mobiltelefon abgegeben wird. In Deutschland, den EU-Ländern und weiteren Staaten wie Andorra, Monaco, der Schweiz, Norwegen, dem Vatikan, den Färöer Inseln, Island, Liechtenstein, Kroatien, der Türkei und San Marino erreicht man unter der 112 kostenlos und ohne Vorwahl die örtlich zuständige Notrufzentrale von Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei. Ein Notruf wird im Mobilfunk- und Festnetz immer mit Vorrang behandelt und kann auch dann ohne Extrakosten vom Handy abgegeben werden, wenn das Mobilfunknetz des eigenen Anbieters gerade nicht verfügbar ist. (Rettungsdienst und Polizei). Beantworten Sie die Fragen: „Wo ist der Unfall passiert? Was ist geschehen? Gibt es Verletzte und wenn ja wie viele? Welche Arten von Verletzungen? Warten auf Rückfragen, um Details zu klären. Wenn diese fünf „W“ beachtet werden, können die Einsatzkräfte vor Ort schnell die bestmögliche Hilfe leisten.

Kontaktdaten und Versicherung notieren
Schreiben Sie folgende Daten der Unfallbeteiligten auf: Name, Vorname, Adresse, Telefon, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer hierzu können Sie auch den Europäischen Unfallbericht nutzen. Geben Sie den anderen auch Ihre eigenen Daten. Wer sich dabei weigert, macht sich strafbar. Möchte einer der Unfallbeteiligten, dass die Polizei dazu gerufen wird, müssen Sie auf jeden Fall so lange warten, bis die Beamten eingetroffen sind.

Machen Sie mehrere Fotos mit Ihrem Handy oder mit ihrem Fotoapparat
Fotografieren Sie die Unfallsituation von möglichst vielen Seiten. Wenn am Unfall niemand anderes beteiligt war, weil Sie zum Beispiel gegen ein geparktes Fahrzeug gefahren sind, müssen Sie mindestens 30 Minuten warten, ob jemand kommt. Erst danach dürfen Sie sich von der Unfallstelle entfernen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Kontaktdaten an der Unfallstelle hinterlassen und den Fall sofort bei der Polizei melden.

Halten Sie fest, wer den Unfall verursacht hat
Sichern Sie möglichst viele Beweise, geben Sie aber selbst kein Schuldanerkenntnis ab. Beim Unfallbericht, handelt es sich nicht um ein Schuldanerkenntnis, sondern lediglich um eine Aufstellung von Fahrzeug- und Personendaten, den Schadensbericht und eine Unfallskizze. Dieser Bericht kann, muss aber nicht von den Beteiligten unterschrieben werden.
Die Fahrt fortsetzen oder das Fahrzeug abholen lassen
Prüfen Sie vor der Weiterfahrt die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Und: Säubern Sie die Unfallstelle. Wenn Benzin oder Öl ausgelaufen ist, muss dafür die Feuerwehr oder ein entsprechendes Spezialunternehmen beauftragt werden. In der Regel erledigt das aber die Polizei ohnehin. Glasscherben und lose Verkleidungsteile können Sie selbst entfernen. Vergessen Sie auch nicht, Ihr Warndreieck oder die Warnleuchte wieder mitzunehmen.

Melden Sie Ihren Schadensfall entweder per Telefon oder per E-Mail