Michael Hegele - Ihr Versicherungsmakler in Korschenbroich
Maklervertrag und -vollmacht

Maklervertrag:

Ein Maklervertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und einem Ver­sicherungs­makler. Der Makler verpflichtet sich dabei, für den Auftraggeber bestimmte Dienstleistungen zu erbringen, typischerweise im Bereich der Vermittlung von Verträgen oder Geschäften. Diese Dienstleistungen können Immobilien, Versicherungen, Finanzprodukte und Dienstleistungen umfassen.

Die Hauptpflicht des Maklers besteht darin, im besten Interesse des Kunden zu handeln und seine Fachkenntnisse sowie Marktkenntnisse einzusetzen, um die besten Konditionen und Bedingungen für den Auftraggeber zu erreichen.

Ein Maklervertrag sollte die genauen Aufgaben und Befugnisse des Maklers, die Laufzeit des Vertrags, Kündigungsmodalitäten und andere relevante Bedingungen detailliert festlegen. Diese Vereinbarung schafft eine rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Makler und dem Auftraggeber.

Erstinformation für einen Ver­sicherungs­makler:

Die Erstinformation ist ein Dokument, das ein Ver­sicherungs­makler seinen Kunden vor Abschluss eines Vertrags zur Verfügung stellen muss. Es dient der transparenten und verständlichen Kommunikation über wichtige Informationen bezüglich des Maklers und seiner Dienstleistungen.